dieser beitrag wurde verfasst in: deutsch (ger/deu/de)
verfasserin/verfasser: Peter Guth
titel: Wände der Verheissung — Zur Geschichte der architekturbezogenen Kunst in der DDR
isbn: 3-9803346-7-8
+: Leipzig 1995
Inhalt:
- Strukturelle Zusammenhänge architekturbezogener Kunst
- Geschichte und Funktionen architekturbezogener Kunst in der DDR
- Das Danaergeschenk: Freiheit für Wissenschaft und Kunst. Die Jahre 1945 bis 1949
- Zwischen Formalismus, Realismus und den nationalen Traditionen. Die Jahre 1949 bis 1955
- Aufbruch in das moderne Bauen: Architektur und Kunst zwischen Tauwetter und Frost. Die Jahre 1955 bis 1961
- Der Traum vom Heimatland. Von der harmonisierenden Wirkung der Kunst beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und ihrer Behausungen. Die Jahre 1961 bis 1971
- Der reale Sozialismus. Extensiver Wohnungsbau und künstlerische Rettungsversuche bis zur Wandbildmüdigkeit. Die Jahre 1971 bis 1981
- Aus dem Traum erwacht. Das Ende der Verheissung. Reformer contra Beschwörer. Die Jahre 1981 bis 1990
- Anhang
- Anmerkungen
- Literatur
- Namensregister
- Fotonachweis
«Die staatliche Administration in all ihren Organisationsformen fungierte in der DDR als mit Abstand grösster Auftraggeber für architekturbezogene Kunst. Und der Staat war nach aussen auch der relativ durchschaubarste Auftraggeber, hatte er sich doch selbst schon sehr zeitig ein DDR-spezifisches Regelwerk gegeben [Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben vom 31.3.1949]. […] Erinnert sei […] daran, dass im letzten Jahrzehnt der Existenz der DDR der Staat zunehmend auf Mittel zurückgreifen musste, die eigentlich in der Verwaltungshoheit anderer Gruppierungen, also der Parteien, der gesellschaftlichen Organisationen oder der Wirtschaft, lagen. […] Die Kunstmittel rekrutierten sich bis zum Beginn der 1980er Jahre aus den prozentualen Abführungen des Gesellschaftsbaus. Blieben diese Bauten aus, verfielen auch die Mittel für die Kunst. Zur Aufrüstung der immer karger werdenden Wohngebiete, zumal der bereits in den 1970er Jahren und eher fertiggestellten, wurden nun entweder Gelder der regionalen Kulturfonds umverteilt oder Gelder aus Sondermitteln der Ministerien für Kultur und Bauwesen zur Verfügung gestellt. Eine Konsequenz darauf war ab 1983 die Festlegung, 45 Mark pro Wohnungseinheit (WE) für architekturbezogene Kunst zur Verfügung zu stellen.»